Roman Polanski Keine Gnade für den Regisseur

Roman Polanskis Antrag auf ein Verfahren in Abwesenheit wurde abgelehnt. Für den Prozess wegen sexuellen Missbrauchs einer 13-Jährigen muss Roman Polanski vor einem US-Gericht erscheinen.

Roman Polanski

Nimmt zwei Jahre nach seiner Verhaftung seinen Award doch noch entgegen: Regisseur Roman Polanski.
© RDB/KEYSTONE/AP/AP/ROBERTO PFEIL

 Roman Polanski hat im juristischen im Tauziehen um seine Auslieferung in die USA erneut eine Niederlage erlitten. Ein Gericht in Los Angeles entschied am Freitag, dass der Filmregisseur für den Prozess wegen des Jahrzehnte zurückliegenden sexuellen Missbrauchs einer 13-Jährigen in die USA zurückkehren muss. Der 76-Jährige ist damit mit seinem Antrag auf ein Verfahren in Abwesenheit gescheitert. Er wollte während des Prozesses weiterhin unter Hausarrest in seinem Chalet in der Schweiz bleiben.

Die Staatsanwaltschaft bestand dagegen auf seiner Auslieferung in die Vereinigten Staaten. Polanskis Anwalt Bart Dalton kündigte Widerspruch gegen die Entscheidung an. Die US-Justiz verfolgt Polanski wegen sexuellen Missbrauchs eines Mädchens im Jahr 1977. Der Regisseur legte damals ein Schuldbekenntnis ab und sass 42 Tage in Haft, entzog sich 1978 aber dem weiteren Verfahren durch Flucht ins Ausland.

Polanski wurde am 26. September aufgrund eines US-Haftbefehls bei der Einreise in die Schweiz verhaftet. Gegen Zahlung einer hohen Kaution und weitere Auflagen wurde er am 4. Dezember aus der Auslieferungshaft in einen elektronisch überwachten Hausarrest in seinem Chalet in Gstaad überführt.

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