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Udo Jürgens' Tochter blitzt vor Zürcher Obergericht ab

Der Erbstreit ist beendet

Als Udo Jürgens im Dezember 2014 an Herzversagen verstarb, begann der Streit ums liebe Geld. Seine uneheliche Tochter reichte Beschwerde gegen das Tetstament ein. Jetzt hat das Zürcher Obergericht sein Urteil gefällt. 

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Udo Jürgens (Aber bitte mit Sahne) tot gestorben nach Konzert Zürich

Udo Jürgens war am 21. Dezember 2014 bei einem Spaziergang zusammengebrochen und verstorben.

Getty Images

Gloria Burda, 21, war mit dem Testament, das Udo Jürgens, † 80, verfasste, nicht einverstanden. Der unehelichen Tochter des 2014 verstorbenen Entertainers sollte lediglich der Pflichtteil ausgezahlt werden. Als Haupterben galten hingegen seine Kinder John, 52, und Jenny Jürgens, 49

Burda reichte deshalb Beschwerde ein, die nun gemäss der «Bild»-Zeitung in zweiter Instanz vom Zürcher Obergericht abgewiesen wurde. 

Unter anderem beklagte sich die Studentin darüber, dass als Testamentsverwalter Jürgens Rechtsanwalt Dr. Werner Weber und sein Bruder Manfred Bockelmann eingesetzt wurden. Sie verlangte wegen Interessenskonflikten neue Testamentsverwalter - Weber vertrat auch den im Testament berücksichtigten Freddy Burger. Auch vermutete Burda, Freddy Burger könnte von ihrem Vater kurz vor dessen Tod eine verdeckte Schenkung in Form eines Privatjets erhalten haben. Und sie beklagte, dass ihr das Geld auf einem von ihrem Vater für sie eingerichteten Bankkonto noch nicht überwiesen wurde. Letzteres wurde tatsächlich nicht getan - weil Jürgens zu Gloria «auf Distanz gegangen» sei, wie aus den Gerichtsunterlagen hervorgeht.

Burda steht nun nach der Niederlage «nur» der Pflichtteil zu - immerhin knapp neun Millionen Franken. 

Von YM am 2. Mai 2016 - 08:44 Uhr, aktualisiert 20. Januar 2019 - 15:12 Uhr