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  4. Wickeln im Zug: So sind die Regeln bei den SBB

Wieder Knatsch ums Wickeln

Diese Regeln gelten für Eltern und Kinder im Zug

Im Zug prallen Welten aufeinander: Eltern mit Kinderwagen, wilder Horde und Platzanspruch treffen auf überarbeitete Pendler mit Ruhebedürfnis Und dann ist da noch das Wickeln auf dem Sitz. SBB-Sprecher Christian Ginsig, selber Papi eines Kleinkindes, gibt Auskunft darüber, wie ein gutes Miteinander möglich ist.

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Happy mother and her baby bot travelling in train in summer

So sieht das Idealbild einer Zugfahrt mit Baby aus. Die Realität ist dann doch anders.

Getty Images

Sind Eltern mit Kleinkindern und Kinderwagen eigentlich verpflichtet, sich im Familienabteil aufzuhalten?
Nein, das ist nirgends so festgehalten. Familien dürfen den ganzen Zug benützen. Aber wir wissen alle: es gibt verbrieftes Recht und den gesunden Menschenverstand. Ich musste bis vor Kurzem auch noch den Kinderwagen durch den Zug schieben. Die Thematik ist mir bestens bekannt.

Was würden Sie mit Ihrem Kind im Zug niemals tun?
Was sich definitiv nicht empfiehlt, ist, mit Babys und kleinen Kindern den Ruhewagen zu benutzen. Diese Wagen sind mittels Piktogramm vermerkt. Dort möchten wir Reisenden, die Ruhe suchen, ein stilles Umfeld bieten. Ein Kind, das Hunger hat, schreit schon mal. Das lässt sich nicht steuern. Deswegen sind die Ruhewagen für Eltern von kleinen Kindern eher nicht geeignet. Aber eben, das ist gesunder Menschenverstand. Verbriefte Regeln dazu gibt es nicht.

«Fehlende Wickelplätze sind ein Problem, an dem wir arbeiten»

Ist Ihnen auch schon aufgefallen, dass Sie im Zug Ihr Baby nirgends wickeln können?
Ja tatsächlich, das ist ein Problem, an dem wir arbeiten und die Zahl der Wickelplätze in neuen Zügen auch laufend erweitern.

Welches Verhalten empfehlen Sie bei vollen Windeln auf der Nonstop-Strecke irgendwo zwischen Bern und Zürich?
Grundsätzlich sollte man das natürlich auf dem WC erledigen. In den neueren Zügen, gerade bei den neuen Fernverkehrs-Doppelstöckern, hat man in allen Standardtoiletten klappbare Wickeltische vorgesehen. Da diese Thematik bei den letzten Fahrzeugbestellungen vor ein paar Jahren jedoch noch nicht so zentral war, hält sich der Platz dafür in älteren Zügen in Grenzen. Was ich oft sehe, ist, dass Kinder auf einer Einwegunterlage auf dem Sitz oder im Kinderwagen gewickelt werden. Die Akzeptanz der Mitreisenden scheint mir hier ziemlich hoch. Und im Familienabteil ist Wickeln sicher kein Problem.

Dort lässt sich dafür oft der Kinderwagen nicht abstellen. Darf man dafür die Plätze mit Rollstuhl-Piktogramm nutzen?
Ja, in den neueren Zügen findet sich in den sogenannten Multifunktionszonen sogar ein Kinderwagen-Piktogramm. Den Platz in diesen Abteilen teilen sich Familien mit Kinderwagen, Reisende mit Gepäck oder es kann je nach Zone auch ein Velo abgestellt werden.

Manche Eltern nehmen den Kinderwagen auch mit ins Abteil. Ist das erlaubt?
Solange der Kinderwagen so platziert wird, dass die Leute ungehindert passieren können, geht das in Ordnung. Wichtig ist, dass die Sicherheit gewährleistet ist und eine eventuelle Evakuierung des Zuges nicht behindert wird. Bei Zügen, in denen die Kinderwagen den Gang versperren, wie es etwa aus Platzgründen im Intercity-Neigezug am Jurasüdfuss der Fall ist, bitten wir reisende Eltern, den Wagen im Eingangsbereich abzustellen und das Kind zu schultern.

Wieso müssen Velofahrer eigentlich ein Billett für ihr Gefährt lösen und Eltern für den Kinderwagen nicht?
Der Unterschied liegt darin, dass man auf das Velo nicht zwingend angewiesen ist und man es transportieren lassen kann, auf einen Rollstuhl oder einen Kinderwagen hingegen schon. Die Mitnahme eines Kinderwagens ist deshalb auch kostenlos. Zu empfehlen ist allerdings aus eigener Erfahrung, dass Eltern so bald wie möglich einen zusammenklappbaren Buggy mitnehmen, denn die faltbaren Gefährte sind wesentlich handlicher und lassen sich viel einfacher ein- und ausladen, als ein gewöhnlicher Kinderwagen – der heutzutage ja immer breiter und komfortabler wird und viel Platz in Anspruch nimmt.

Sylvie Kempa
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Von Sylvie Kempa am 23. August 2019 - 08:00 Uhr