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Weitere Corona-Lockerungen

Jetzt dürfen Grosseltern ihre Enkel wieder hüten

Die dritten Corona-Lockerungen des Bundesrates schaffen auch Erleichterung für Familien: Ab Samstag, 6. Juni kann man wieder in den Zoo, die Badi oder ins Kino gehen. Das Beste: Grosseltern dürfen schon jetzt ihre Enkel wieder hüten.

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Grandparents talking to children. Family having leisure time in yard. They are wearing casuals.

Familien-relevante Lockerungsmassnahme: Enkel hüten ist wieder erlaubt.

Getty Images

«Wir dürfen wieder geniessen», sagt Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga, 60, an einer Medienmitteilung in Bern. Gab es Mitte März noch 1000 Ansteckungen mit Covid-19 pro Tag, sind es in der Schweiz täglich aktuell noch 10 bis 15. 

Anlass genug für den Bundesrat, ab Samstag, 6. Juni, weitere Lockerungen vorzunehmen. Dazu gehören unter anderem: Badis, Zoos, Kinos oder Campingplätze. Sie dürfen ab dann wieder besucht werden. Auch Ferienlager können ab dem Zeitpunkt wieder durchgeführt werden.

Ein Treffen zwischen Grosseltern und ihren Enkeln ist schon jetzt wieder möglich. Damit steht auch dem regelmässigen Hüten nichts mehr im Weg.

Sozialleben wieder aufnehmen

Die Frage sei nicht mehr, ob man etwas machen dürfe, sondern, wie man es mache, so Sommaruga und ergänzt: «Die Betreiber und Veranstalter müssen dafür sorgen, dass wir das Ansteckungsrisiko möglichst tief halten.» Der Bevölkerung empfiehlt sie weiterhin, die Hände zu waschen, Abstand zu halten und wo nötig, eine Schutzmaske zu tragen.

The Fires in der Badi

Endlich! Unsere Badis öffnen wieder. Wie die Schutzmassnahmen umgesetzt werden, ist Sache der Betriebe.

SI online
Zuversichtlich in die Zukunft

Auch Bundesrat Alain Berset betont: «Wir können zuversichtlich in die nächsten Monate schauen.» So können sich am 30. Mai wieder bis zu 30 Personen im öffentlichen Raum aufhalten, etwa für ein Picknick oder um Sport zu machen. In Bezug auf die Risikogruppe der Senioren hat Berset ebenfalls erfreuliche Nachrichten: «Ältere Menschen können das Sozialleben wieder aufnehmen.»

Auch der Präsenzunterricht in Mittel-, Berufs- und Hochschulen (Sekundarstufe II, Tertiärstufe und Weiterbildung) ist ab dem 6. Juni 2020 wieder erlaubt. Wie der Unterricht vor Ort aufgenommen wird, entscheiden die Kantone oder die Bildungsinstitutionen. Diese können den Unterricht flexibel gestalten und die Möglichkeiten von Fernunterricht weiter nutzen.

Von Maria Ryser am 27. Mai 2020 - 16:20 Uhr