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Finanzexperte Simon Neumann im Interview

Experten-Tipps: So holen Sie mehr aus der Steuererklärung heraus

Mit möglichst wenig Aufwand viele Steuern sparen und Abzüge geltend machen? Finanzexperte Simon Neumann gibt hilfreiche Tipps rund um die Steuererklärung.

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Die Steuererklärung kann einem bekanntlich viele Nerven rauben.
Die Steuererklärung kann einem bekanntlich viele Nerven rauben. Antonio Guillem/Shutterstock.com

Schnell und einfach Steuern und gleichzeitig Nerven und Zeit sparen? Jahr für Jahr bereitet die Steuererklärung vielen Kopfschmerzen. Finanzexperte Simon Neumann, Autor von «100 Steuertipps und -tricks» (Haufe), stellt jedoch klar: «Niemand muss Angst vor der Steuererklärung haben!» Im Interview mit der Nachrichtenagentur spot on news hat er seine liebsten Steuertipps zusammengestellt und über so manche Mythen aufgeklärt.

Sachzuwendungen

«Ab dem Jahr 2022 darf ein Mitarbeiter monatlich bis zu 50 Euro als Sachzuwendung zusätzlich zum Lohn erhalten und das für sie oder ihn komplett steuerfrei. Damit der Betrag steuerlich gefördert wird, darf er aber nicht bar oder mit dem Gehalt als echte Geldleistung ausgezahlt werden. Stattdessen sind Gutscheine, Tankkarten, eine Fitnessstudio-Mitgliedschaft, ein Handyvertrag mit Handy, Prepaid-Guthabenkarten und Ähnliches möglich. Man darf also ausdrücklich nicht einfach den Bruttolohn um 50 Euro reduzieren und dafür die Sachzuwendung nutzen - dies ist nicht gestattet. Ausserdem handelt es sich bei dem Betrag um eine Freigrenze, dies bedeutet, dass der Wert der Sachzuwendung innerhalb eines Monats nicht um 1 Cent höher sein darf, als die 50 Euro, da sonst die gesamte steuerliche Besserstellung komplett entfällt.»

Haushaltsnahe Aufwendungen

«Jeder Mieter, aber auch viele Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum haben genau solche Kosten. Dazu zählt man Aufgaben wie Haus- und Fensterreinigung, Gartenpflege, Hausmeister-Service, Winterdienst und ambulanter Pflegedienst, die eigentlich auch von den Bewohnern durchgeführt werden könnten, aber durch eine Firma oder einen Dienstleister erledigt wurden. Wichtig ist, dass es eine Rechnung gibt und diese Kosten nicht bar bezahlt wurden. Als Mieter sollte man also in die letzte Betriebs- und Nebenkostenabrechnung schauen und im Regelfall wird man dort Ausgaben für solche Dienste/Arbeiten finden. Immerhin werden 20 Prozent der angefallenen Lohnkosten rückerstattet bis zu einem Maximalerstattungsbetrag von 4.000 Euro aus diesem Bereich.»

Homeoffice-Pauschale

«Mit Homeoffice verbunden sind im Regelfall höhere Kosten für Strom-, Gas- und Wasserverbrauch und höhere Heizkosten. Um diesen (Mehr-)Kosten Rechnung zu tragen, hat man die Homeoffice-Pauschale neu eingeführt, welche man ab dem Steuerjahr 2020 nun nutzen kann. Zunächst gilt das auch für das Jahr 2022, was danach kommt wird aktuell noch auf politischer Ebene diskutiert. Damit man als betroffene Person die Mehrkosten nicht mühsam aufschlüsseln muss, was in der Realität häufig auch schwer bis gar nicht möglich ist, darf man als Vereinfachung 5 Euro pro Tag im Homeoffice absetzen und das für maximal 120 Tage im Jahr. Insgesamt können sich dadurch somit 600 Euro an Werbungskosten ergeben. Wichtig: An den Tagen, für die man die Homeoffice-Pauschale ansetzt, darf man nicht auch noch zusätzlich die Entfernungs- oder Kilometerpauschale für einen Arbeitsweg nutzen.»

Handy-, Festnetz- und Internetvertrag absetzen

"Ist man für den Vorgesetzten, die Teamleiterin oder vielleicht sogar für Kunden auch auf seiner eigentlich privaten Mobil- oder Festnetznummer erreichbar oder nutzt man beim Arbeiten von zu Hause seinen dortigen Internetanschluss, liegt ein beruflicher Zusammenhang vor und ein Teil der anfallenden Kosten wird dadurch absetzbar. Um zu ermitteln, wie gross der prozentuale Anteil der beruflichen Nutzung wirklich ist, gibt es zwei unterschiedliche Methoden:

Für das Finanzamt müssen die Werte plausibel sein und je nach Berufsgruppe sind pauschal auch höhere Prozentwerte völlig normal."

Arbeitnehmersparzulage für Aktien- und ETF-Sparpläne nutzen

"Wenn das Einkommen unter gewissen Grenzen liegt und man die Voraussetzungen mit einem berechtigten Vertrag, wie z.B. einem Bausparvertrag oder einem ETF-, Fonds- oder Aktiensparplan, hat, fördert der Staat die eingezahlten Beiträge bis zu einer Höchstgrenze wie folgt:

Und das staatlich garantiert. Wer die maximale Förderung für sich nutzen möchte, kann sogar parallel mit einem Bausparvertrag und Wertpapiersparplan besparen, um beide Förderungen zu erhalten. Generell muss aber ein solcher berechtigter Vertrag immer mindestens sieben Jahre laufen und davon sechs Jahre bespart werden, damit die Förderung nicht verloren geht. Zu guter Letzt möchte ich noch auf zwei Steuermythen aufmerksam machen..."

Einmal Steuer, immer Steuer

«Diese sehr weit verbreitete Annahme führt häufig dazu, dass Menschen sich lieber gar nicht mit ihrer eigenen Steuererklärung beschäftigen, aus Angst, jedes Jahr aufs Neue vom Finanzamt dazu gezwungen zu werden. Dabei gibt es bei der Abgabe der Steuererklärung nur grob zwei Gruppen: die zur Abgabe Verpflichteten und diejenigen, die freiwillig abgeben dürfen. Gehört man aber als normaler Angestellter oder als Beamtin, als Azubi oder duale Studentin nicht zu dieser Gruppe, darf man jedes Jahr aufs Neue persönlich entscheiden. Verpflichtet zur Abgabe sind unter anderem: Gewerbebetreibende (unversteuerte Einkünfte wie z.B. Mieteinnahmen), Selbstständige oder Freiberufler (eingetragener Lohnsteuerfreibetrag), Verheiratete in den Steuerklassen 3/5 oder 4/4 und Rentner (ab Grundfreibetrag).»

Gefahr der Nachzahlung durch Steuererklärung bei freiwilliger Abgabe

«Man muss vor einer Nachzahlung keine Angst haben, wenn man freiwillig seine Steuererklärung eingereicht hat. Sollte nämlich in einem solchen Fall das Finanzamt einen Steuerbescheid erstellen und darin eine Nachzahlung fordern, dann hat man das Recht seine Steuererklärung auch wieder nachträglich zurückzuziehen. Dazu genügt ein einfaches Einspruch-Schreiben.»

Keine Angst vor der Steuererklärung

«Und der allerwichtigste Tipp kommt zum Schluss: Keine Angst vor der Steuererklärung! Damit meine ich, dass man sich immer trauen sollte, zumindest den persönlichen Steuererstattungsanspruch unverbindlich jedes Jahr zu berechnen ... sei es im kostenlosen Elster-Online oder wer etwas Hilfestellung haben möchte in einem der vielen Steuersparprogramme - dort ist die Berechnung selbst in der Regel kostenlos und erst wenn man die Steuererklärung abschickt, wird eine Gebühr fällig. So weiss man zumindest schnell und effektiv, ob es sich für einen lohnt und wenn nicht, dann hat man wenigstens die Gewissheit nicht zu viel Steuern gezahlt zu haben. Diese und viele weitere Tipps gebe ich in meinem neuen Buch ‹Die 100 Steuertipps und -tricks›.»

Von spot on news AG am 27. Juni 2022 - 21:00 Uhr