Mit der am 11. Juli lancierten NFT-Kunstkollektion des SFV und der Credit Suisse wird der Frauenfussball in der Schweiz innovativ unterstützt. Jede Käuferin und jeder Käufer eines der 756 NFTs trägt zur Förderung des Frauenfussballs in der Schweiz bei, denn 100 Prozent des Nettoerlöses gehen einerseits an die A-Team-Spielerinnen und andererseits an ausgewählte Projekte im Mädchen-Fussball. Nur: Muss man den Frauenfussball denn heute immer noch unterstützen?
11,0 Prozent der Lizenzierten beim Schweizerischen Fussballverband (SFV) sind weiblich. «Nur» elf Prozent. Bei allen Anstrengungen, die es um den Frauenfussball gibt, bleibt das weibliche Geschlecht unterrepräsentiert. Diese Unterrepräsentation hat verschiedene Gründe.
Eine Studie des Bundesamts für Sport (BASPO) von 2020 zeigt, dass 6- bis 10-jährige Buben und Mädchen sich gleich viel bewegen. Experten finden dafür einerseits körperliche Gründe: Mädchen kommen bekanntlich früher in die Pubertät.
Andererseits liegt es an den Strukturen des Sports: In vielen Disziplinen trainieren Buben und Mädchen bis mit etwa zehn Jahren gemeinsam. Danach wird getrennt, und für die jungen Frauen gibt es dann oft keine Anschlusslösung mehr. Eine Folge: Für Mädchen ist der Schritt in einen Sportklub gerade deshalb schwieriger als für Buben. Laut der Studie «Sportvereine der Schweiz» des BASPO von 2017 steigt zwar der Frauenanteil in Schweizer Klubs generell langsam an, betrug damals aber immer noch «nur» 36,4 Prozent – oder etwas mehr als ein Drittel.
Was in vielen Sportarten helfen kann, ist die nötige Visibilität von Frauen im Spitzensport, die eine Vorbildfunktion übernehmen können. Das Top-Talent Iman Beney (16), die sich leider kurz vor dem Turnier in Australien und Neuseeland verletzte, hat beispielsweise ein Poster der Rekord-Internationalen Ana Maria Crnogorčević in ihrem Zimmer hängen. Wer die Frauen-Fussball-Nati und ihre Spielerinnen fördert, investiert deshalb indirekt auch in die Sportförderung für Mädchen – dies gelingt unter anderem auch durch Partner und verschiedene Aktionen.
Doch zurück zum Frauenanteil von elf Prozent im Schweizer Fussball. Trotz aller oben genannten Hindernissen sind sie ein Rekordwert: Noch nie spielten anteilsmässig so viele Frauen in der Schweiz Fussball. 2018/19 war die 9-Prozent-Hürde geknackt worden, nachdem der Frauenanteil in den Jahren zuvor nur langsam angestiegen war. 2021/22 folgte gleich der Schritt über die zehn Prozent – und nun sind es schon deren elf.
Die Wachstumsraten sind enorm. Frauenfussball boomt in der Schweiz wie nie. Im Vergleich zu anderen Sportarten wie Volleyball oder Leichtathletik ist der Weg zum gleichen Erfolg beziehungsweise Wahrnehmung noch ein langer. Umso wichtiger ist es, die Frauen, die sich auf diesen Weg machen, zu unterstützen.
In der CSX App werden neue Funktionalitäten integriert, die den Erwerb von «Non-Fungible Tokens» ermöglichen. Für den Kauf werden keine externen Wallets oder Kryptowährungen benötigt. Das NFT wird direkt in der CSX App angezeigt und der Betrag direkt in Schweizer Franken vom verknüpften Credit-Suisse-Konto abgezogen.
Im Rahmen der 30-jährigen Partnerschaft mit dem SFV unterstützt die Credit Suisse seit 2008 auch gezielt die Schweizer Frauen-Nationalteams
Teilnahmeberechtigt sind Personen, die ihren Wohnsitz in der Schweiz haben und das 18. Lebensjahr erreicht haben. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Über die Verlosung wird keine Korrespondenz geführt. Die Preise können weder umgetauscht noch in Bargeld umgewandelt werden.
Mit der Teilnahme am Wettbewerb erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass seine Personendaten durch die Ringier Axel Springer Schweiz AG für Telefonmarketing und postalische Werbung verwendet werden können. Die Ringier Axel Springer Schweiz AG ist befugt, die Personendaten zu diesen Zwecken an die Gesellschaften der Ringier Gruppe weiterzugeben. Der Teilnehmer kann Ringier Axel Springer Schweiz AG jederzeit mitteilen, wenn er die Bearbeitung und Weitergabe zu diesen Zwecken nicht möchte: https://www.ringieraxelspringer.ch/de/datenschutzbestimmungen-0. Es erfolgt keine Weitergabe der Personendaten an Dritte, ausgenommen an Personen und Unternehmen, die bei der Durchführung des Wettbewerbs involviert sind, sowie die oben genannten Firmen.
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