28 Jahre alt ist Prinz Joachim von Belgien; Partys gehören da dazu. Schwierig, wenn dies in Zeiten von Social Distancing geschieht. Der Neffe des belgischen Königs besuchte im spanischen Córdoba eine illegale Party und steckte sich mit dem Coronavirus an. Im Anschluss musste er sich in Isolation begeben. Unterdessen ist er zwar wieder genesen, doch sein Portemonnaie dürfte die Party doch noch ein bisschen schmerzen. Dem Prinzen droht Geldstrafe von fast 11'500 Franken wegen Verstosses gegen die Corona-Auflagen.
imago images/BelgaKaum zu glauben: Prinzessin Beatrix sass schon mal im Gefängnis. Allerdings handelt es sich beim Vergehen um eine fast vergessene Jugendsünde. Die frühere Königin der Niederlande machte sich in jungen Jahren, auf dem Nachhauseweg von der Schule, bei einem Obsthändler als dreiste Apfeldiebin schuldig.
Getty ImagesPrinzessin Anne, das royale Musterbeispiel für königliches Verhalten. Eigentlich. In Tat und Wahrheit machte sich auch die Queen-Tochter schon mal strafbar...
DanapressAusgerechnet gegen das Kampfhunde-Gesetz hat Anne verstossen. Ihr Liebling «Dotty» war nicht an der Leine und hat im Jahr 2002 zwei Buben gebissen.
Getty ImagesDer Apfel fällt nicht weit vom Stamm und so musste sich auch Tochter Zara Philipps bereits vor dem Gesetz verantworten. Ihr Vergehen war allerdings nicht tierischen Ursprungs. Die Queen-Enkelin war ganz einfach zu schnell unterwegs. Und zwar 34km/h. Da war nicht nur der Führerschein weg, nein, es gab auch eine saftige Busse von 963 Euro.
Getty ImagesMit einem kleineren Bussgeld kam 2013 Prinzessin Madeleine davon. Kurz vor ihrer Hochzeit wagte sie auf der Bussspur ein Überholmanöver und beharrte anschliessend auf ihrer königlichen Immunität. Diese besitzt aber ausschliesslich der König und so kam die Prinzessin um ein Bussgeld von rund 135 Franken nicht herum.
Getty ImagesEinen royalen Titel besitzt Iñaki Urdangarín zwar nicht, doch als Ehemann von Infanta Cristina gehört er eindeutig zur spanischen Königsfamilie. Der ehemalige Handballspieler machte sich 2018 im Laufe der sogenannten «Nóos-Affäre» nebst Urkundenfälschung und Geldwäsche des Betrugs schuldig und wurde zu einer Gefängnisstrafe von fünf Jahren und zehn Monaten verurteilt.
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