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Nadja Benaissa

Crack, Alk, Aids: Der Leidensweg des Engels

Die «No Angels»-Sängerin wird angeklagt, im Jahr 2004 einen Mann beim ungeschützten Sex mit dem Aids-Virus angesteckt zu haben. Im Gerichtssaal gibt sie nun Details aus ihrem Leben auf der Überholspur preis.

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Traurige Vergangenheit: Nadja Benaissa erzählt im Gerichtsaal von ihrer harten Kindheit und Jugend.
Keystone

Auf der Anklagebank des Amtsgerichts Darmstadt sitzt diese Woche eine junge Frau, die - so scheint es - nicht unter einem Glücksstern geboren wurde: Nadja Benaissa. Die Anklage wirft der 28-jährigen HIV-Infizierten vor, im Jahr 2004 einen Mann beim ungeschützen Sex mit dem Aids-Virus angesteckt zu haben. Nadjas Sturzflug beginnt allerdings schon viel früher.

Die Tochter eines Marokkaners und einer Deutschen gerät mit Zwölf in die falsche Clique. Es ist der Anfang einer Drogenkarriere: Alkohol, Marihuana, dann Crack. Der Teenager landet auf der Strasse. «Mit meinen Eltern hatte ich zu dieser Zeit ein sehr schlechtes Verhältnis», verrät sie Bild.de. Mit 16 wird Nadja schwanger. Im dritten Monat erhält sie die Hiobsbotschaft, dass sie sich mit dem HI-Virus angesteckt hat.

«Mir sagte damals eine Ärztin, ich hätte nur noch acht Jahre zu leben», erzählt sie. Im Oktober 1998 bringt Nadja Benaissa ihre Tochter zur Welt, zwei Jahre später bricht sie die Abendrealschule ab, um an der Castingshow «Popstars» teilzunehmen. Zusammen mit vier Frauen gewinnt sie die Show und wird als Mitglied der ersten deutschen Girl-Group «No Angels» über die Landesgrenzen bekannt. Plötzlich ist sie ein Popstar, steht im Rampenlicht. Von Null auf Hundert. Sie erzählt ausserdem, wie sie sich selber entfremdet.

Vielleicht spürt sich die Popsängerin damals nicht mehr. Und vielleicht kommt es auch deshalb zum ungeschützten Sex. Aber: Gehört zum ungeschützten Sex nicht auch ein Sexpartner? Dieser Meinung ist die Deutsche Aids-Hilfe. Sie kritisiert jetzt, dass die Verantwortung nicht allein Benaissa zugeschoben werden kann. Es wird sich zeigen, ob dieser Aspekt bei der Gerichtsverurteilung am 26. August berücksichtigt wird. Wenn nicht, könnte Nadja wegen gefährlicher Körperverletzung bis zu zehn Jahren hinter Gitter landen.


 

Von Giuseppe Cerrato am 17. August 2010 - 14:09 Uhr, aktualisiert 20. Januar 2019 - 19:51 Uhr