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  4. Wegen sexueller Handlungen mit Minderjährigen und sexueller Belästigung – Ehemaliger Knie-Clown David Larible schuldig gesprochen

Wegen sexueller Handlungen mit Minderjährigen

Gericht verurteilt ehemaligen Knie-Clown David Larible

Heute Dienstag stand David Larible in Zürich wegen eines Übergriffs auf eine 14-Jährige vor Gericht. Nun wurde der ehemalige Knie-Clown schuldig gesprochen.

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Clown David Larible

David Larible wurde vom Zürcher Obergericht schuldig gesprochen.

Keystone

Das Zürcher Bezirksgericht hat den Clown David Larible am Dienstag wegen eines Übergriffs auf ein 14-jähriges Mädchen verurteilt: Der 60-Jährige wurde wegen sexueller Handlungen mit einem Kind und sexueller Belästigung schuldig gesprochen.

Der ehemalige Knie-Clown erhielt eine bedingte Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu 120 Franken. Zudem darf der Italiener fünf Jahre nicht mehr in die Schweiz einreisen. Das Bezirksgericht folgte damit vollständig den Anträgen der Staatsanwaltschaft.

Davide Larible wurde im vergangenen November in Lugano festgenommen und musste sich heute Dienstag vor Gericht verantworten. Dieses hielt es für erwiesen, dass Larible im Oktober 2016 in einem Zürcher Hotelzimmer das Mädchen drei Mal mit Zunge geküsst und sie am nackten Rücken gestreichelt hat. Larible selber bestritt immer seine Unschuld. Er habe das Mädchen lediglich umarmt. Zungenküsse habe es nicht gegeben.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann weitergezogen werden.

Von sda am 15. August 2017 - 16:22 Uhr, aktualisiert 20. Januar 2019 - 13:24 Uhr