Das Zürcher Bezirksgericht hat den Clown David Larible am Dienstag wegen eines Übergriffs auf ein 14-jähriges Mädchen verurteilt: Der 60-Jährige wurde wegen sexueller Handlungen mit einem Kind und sexueller Belästigung schuldig gesprochen.
Der ehemalige Knie-Clown erhielt eine bedingte Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu 120 Franken. Zudem darf der Italiener fünf Jahre nicht mehr in die Schweiz einreisen. Das Bezirksgericht folgte damit vollständig den Anträgen der Staatsanwaltschaft.
Davide Larible wurde im vergangenen November in Lugano festgenommen und musste sich heute Dienstag vor Gericht verantworten. Dieses hielt es für erwiesen, dass Larible im Oktober 2016 in einem Zürcher Hotelzimmer das Mädchen drei Mal mit Zunge geküsst und sie am nackten Rücken gestreichelt hat. Larible selber bestritt immer seine Unschuld. Er habe das Mädchen lediglich umarmt. Zungenküsse habe es nicht gegeben.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann weitergezogen werden.