In der Tat zählt der Inhalt Ihrer Tiefkühltruhe zum Hausrat. Da kann eine erhebliche Summe zusammen kommen, die bei der Berechnung der Summe für die Hausratversicherung unbedingt berücksichtigt werden sollte. Ob beim Ausfall des Kühlaggregates die Hausratversicherung auch tatsächlich für den Schaden aufkommt, hängt von der Ursache ab. Hat zum Beispiel ein Blitzschlag zum Ausfall geführt, kommt die Hausratversicherung für die verdorbene Ware auf. Ist jedoch das Kühlgerät aufgrund eines Defekts ausgestiegen, braucht es eine Zusatzversicherung. Diese ist in der Regel mit anderen Deckungen kombiniert in einer «all risks»-Versicherung zu haben. In beiden Fällen wird der Neuwert, beziehungsweise der Wiederbeschaffungswert der verdorbenen Ware abzüglich eines Selbstbehaltes vergütet.
Felix Hunger, Generalagent der HelvetiaGeneralagentur Chur.
Von Promotion am 24. September 2017 - 23:38 Uhr, aktualisiert 20. Januar 2019 - 13:07 Uhr