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Kylie Jenners Sohn heisst nicht mehr Wolf

Darf man sein Kind in der Schweiz einfach umbenennen?

Wolf Jacques Webster, so nannten Kylie Jenner und Travis Scott ihren Sohn nach dessen Geburt. Knapp eineinhalb Monate später gefällt ihnen der Name nicht mehr, und sie geben bekannt, dass sie ihr Baby umbenennen. Aber geht das überhaupt? In den USA schon. In der Schweiz ist dies nicht ganz so einfach.

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Rapper Travis Scott and Kylie Jenner and their daughter Stormi attend the premiere of Netflix s Travis Scott: Look Mom I Can Fly at Barker Hangar on August 27, 2019 in Santa Monica, California. Travis Scott: Look Mom I Can Fly traces the Houston rapper s rise to super-stardom, focusing on the months surrounding Scott s third album Astroworld . PUBLICATIONxINxGERxSUIxAUTxHUNxONLY LAP2019082730 JIMxRUYMEN

Stormi heisst nach wie vor Stormi. Ihren kleinen Bruder haben ihre Eltern Kylie Jenner und Travis Scott umbenannt. Wie er jetzt heisst, ist noch nicht bekannt.

imago images / UPI Photo

Das amerikanische Namensgesetz funktioniert ganz anders als das in den meisten europäischen Ländern der Fall ist. Nach dem sogenannten Common Law kann jede erwachsene Person ihren Namen, oder den Namen der gesetzlich anerkannten Kinder, ändern, wie es ihr beliebt. Dies geschieht ohne Rechtsprozedur formfrei durch Benutzung eines anderen Namens im täglichen Leben. Die einzige Grenze der Zulässigkeit sind betrügerische und kriminelle Absichten.

Gründe müssen überzeugend sein

In der Schweiz ist es theoretisch auch möglich, den Namen des eigenen Kindes ändern zu lassen, aber nicht ganz so einfach. Laut Schweizer Zivilgesetzbuch kann der Wohnkanton ein entsprechendes Gesuch bewilligen, wenn sogenannte achtenswerte Gründe vorliegen. Der blosse Wille, den Namen zu ändern, zum Beispiel, weil er einem nicht mehr gefällt, oder - wie bei Jenner - man findet, er passe nicht zum Baby, genügt nicht. Die Gründe müssen verständlich, nachvollziehbar und überzeugend, und dürfen nicht rechtswidrig, missbräuchlich oder sittenwidrig sein. Wenn mindestens eine nachweisbare objektive oder subjektive Unannehmlichkeit für die betreffende Person vorliegt, kann der Name geändert werden. Ob dies der Fall ist, liegt allerdings im Ermessen der zuständigen Behörde.

Keine Garantie auf Änderung

Rechtswidrig ist zum Beispiel ein Adelstitel als Vorname oder ein als Vorname verwendeter Nachname. Missbräuchlich ist eine Namensänderung zur Verschleierung der Identität. Sittenwidrig sind obszöne Bezeichnungen, aber auch die Verwendung eines eindeutig weiblichen Vornamens für einen Jungen und umgekehrt, sofern keine Transsexualität vorliegt.

Will man den Namen des Kindes ändern lassen, reicht man beim zuständigen Amt ein von allen Erziehungsberechtigten - nur eine oder einer reicht nicht - ein schriftliches Gesuch mit ausführlicher Begründung ein. Eine solche könnte zum Beispiel sein, dass er Name zu Wortspielen einlädt und somit das Kind der Lächerlichkeit preisgibt, dass er sehr umständlich zu schreiben und/oder auszusprechen ist oder dass die Mehrheit der Bevölkerung ihn als anstössig empfindet. Eine Garantie auf eine Änderung hat man allerdings auch hier nicht, der Entscheid liegt bei den Behörden. Im Schnitt kostet eine Vornamensänderung etwa 200 Franken, für Mehraufwände können zusätzliche Kosten bis maximal 2000 Franken anfallen.

Von SC am 25. März 2022 - 18:09 Uhr