1. Home
  2. Blogs
  3. Der ganz normale Wahnsinn
  4. Blog zum Frauenstreik: Braucht es den?

Der ganz normale Wahnsinn

Braucht es den Frauenstreik?

Am 14. Juni ist Frauenstreiktag. Unnötig, finden viele. Männer und Frauen. Klar, ein bisschen Lohnungleichheit und ein wenig geringere Karrierechancen. Was ist das schon? Ausserdem haben wir ein Gleichstellungsgesetz. Und gerade bei diesem liegt der Hund begraben, sagt unsere Familienbloggerin.

Artikel teilen

Frauenstreik 1991 auf dem Helvetiaplatz in Zürich

Der Frauenstreik in Zürich im Jahr 1991. Auch 28 Jahre später kann man in der Schweiz nicht von Gleichberechtigung reden.

Keystone / Walter Bieri

Eines vorweg: Ja, es liegt ein neues, revidiertes Gleichstellungsgesetz vor. Die Referendumsfrist ist im April verstrichen. Wann es in Kraft tritt, entscheidet der Bundesrat. Und ob es irgend etwas besser macht als das aktuelle, darf in höchstem Mass bezweifelt werden.

Wagen wir doch mal einen Blick auf dieses Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann. Als halbwegs emanzipierter Mensch weiss man da nämlich echt nicht, ob man lachen oder weinen soll.

Artikel 1
Dieses Gesetz bezweckt die Förderung der tatsächlichen Gleichstellung von Frau und Mann.

DIE FÖRDERUNG???? Was soll das? Hat man in diesem Land nicht den Mut, ein Gesetz zu machen, das schlicht und einfach die Gleichstellung zwischen den Geschlechtern bezweckt, und nicht bloss deren Förderung?

Nicht mal die Gesetzgeber halten sich ans Gesetz

Artikel 3
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen aufgrund ihres Geschlechts weder direkt noch indirekt benachteiligt werden, namentlich nicht unter Berufung auf den Zivilstand, auf die familiäre Situation oder, bei Arbeitnehmerinnen, auf eine Schwangerschaft.

Aha. UNTER BERUFUNG AUF. Zum Glück gibt’s da ja noch die gute alte wirtschaftliche Situation. Auf die kann man sich immer berufen, sei das bei Lohnkürzung oder bei einer Kündigung direkt nach dem Mutterschaftsurlaub.

Das Verbot gilt insbesondere für die Anstellung, Aufgabenzuteilung, Gestaltung der Arbeitsbedingungen, Entlöhnung, Aus- und Weiterbildung, Beförderung und Entlassung.

Fällt euch etwas auf? Jaaaaaa! Nicht mal die Gesetzgeber selbst halten sich an das Gesetz. Gäbe es nämlich ein echtes Verbot für die Diskriminierung, was Anstellung und Gestaltung der Arbeitsbedingungen betrifft, hätten wir einen verdammten Vaterschaftsurlaub zu den genau gleichen Bedingungen wie der Mutterschaftsurlaub. Und über die Sache mit der Entlöhnung müssen wir gar nicht erst reden.

«Sanktionen gibt es – Achtung, Trommelwirbel – gar keine!»

Oder doch, müssen wir. Da kommt nämlich das revidierte Gleichstellungsgesetz zum Zug. Wenn dieses in Kraft tritt, müssen nämlich Firmen mit über hundert Angestellten ihre Löhne analysieren und überprüfen lassen. Das Ergebnis muss den Angestellten mitgeteilt werden.

Wird eine Lohnungleichheit festgestellt muss die betroffenen Firma – Achtung, Trommelwirbel – diese FREIWILLIG beseitigen. Sanktionen gibt es – Achtung, erneuter Trommelwirbel – gar keine! Nicht mal für Firmen, welche diese angeordnete Lohnanalyse gar nicht erst durchführen. Sorry, lieber Staat, aber sowas nennt man Empfehlung, nicht Gesetz.

 

 

Rechne: Wieviele Grabscher können wir uns als Firma leisten?

Artikel 4
Diskriminierend ist jedes belästigende Verhalten sexueller Natur oder ein anderes Verhalten aufgrund der Geschlechtszugehörigkeit, das die Würde von Frauen und Männern am Arbeitsplatz beeinträchtigt. Darunter fallen insbesondere Drohungen, das Versprechen von Vorteilen, das Auferlegen von Zwang und das Ausüben von Druck zum Erlangen eines Entgegenkommens sexueller Art.

Nett gemeint. Reicht leider nicht. Firmen müssen in die Pflicht genommen werden, unabhängige Instanzen zu schaffen, welche dafür sorgen, dass solches Verhalten – egal von wem! - echte Konsequenzen hat.

Artikel 5
Wer von einer Diskriminierung im Sinne der Artikel 3 und 4 betroffen ist, kann dem Gericht oder der Verwaltungsbehörde beantragen:

a. eine drohende Diskriminierung zu verbieten oder zu unterlassen

b. eine bestehende Diskriminierung zu beseitigen

c. eine Diskriminierung festzustellen, wenn diese sich weiterhin störend auswirkt

d. die Zahlung des geschuldeten Lohns anzuordnen

Besteht die Diskriminierung in der Ablehnung einer Anstellung oder in der Kündigung eines obligationenrechtlichen Arbeitsverhältnisses, so hat die betroffene Person lediglich Anspruch auf eine Entschädigung … Bei einer Diskriminierung durch sexuelle Belästigung kann das Gericht oder die Verwaltungsbehörde der betroffenen Person zudem auch eine Entschädigung zusprechen, wenn die Arbeitgeberinnen oder die Arbeitgeber nicht beweisen, dass sie Massnahmen getroffen haben, die zur Verhinderung sexueller Belästigungen nach der Erfahrung notwendig und angemessen sind und die ihnen billigerweise zugemutet werden können … Die Entschädigung bei Diskriminierung …  darf den Betrag nicht übersteigen, der sechs Monatslöhnen entspricht.

Rechne: Wieviele Grabscher können wir uns als Firma leisten? Ah ja, einer geht noch. Und wenn wir dann die teure Schwangere direkt nach dem Mutterschaftsurlaub entlassen, sparen wir ja auch noch etwas Geld, selbst wenn wir ihr noch Entschädigung zahlen müssten.

«Zum Vergleich: In Schweden gibt es einen Beirat für Diskriminierung, der befugt ist, Sanktionen zu verhängen, bis die Mängel behoben sind.»

Artikel 16
Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann fördert die Gleichstellung der Geschlechter in allen Lebensbereichen und setzt sich für die Beseitigung jeglicher Form direkter oder indirekter Diskriminierung ein. Zu diesem Zweck nimmt es namentlich folgende Aufgaben wahr:

a. es informiert die Öffentlichkeit

b. es berät Behörden und Private

c. es führt Untersuchungen durch und empfiehlt Behörden und Privaten geeignete Massnahme

Ah ja. Empfehlungen. Zum Vergleich: In Schweden gibt es einen Beirat für Diskriminierung, der befugt ist, Sanktionen zu verhängen, bis die Mängel behoben sind.

Angst? Faulheit? Oder beides?

Fazit: Unser Gleichstellungsgesetz ist eine Empfehlung, die ganz vorsichtig anbringt, dass es wünschenswert wäre, wenn Frauen und Männer in der Wirtschaft gleich behandelt würden. Im Wissen, dass das unmöglich ist, da die politischen Voraussetzungen dafür gar nicht vorhanden sind.

Vielleicht verzichtet man auch deshalb auf echte Konsequenzen, wenn sich jemand nicht an das «Gesetz» hält. Ich frage mich schon, warum es bei uns kein Gleichstellungsgesetz gibt, das diesen Namen verdient. Angst? Faulheit? Die typisch schweizerische «Immer-dem-anderen-den-Ball-Zuschiebitis», um ja nicht selbst in der Pflicht zu sein? Vermutlich von allem etwas.

Liebe Schweizerinnen und Schweizer, macht doch mal die Augen auf. Wir sind weit weg von einer gleichberechtigten Gesellschaft (das gilt auch für Männer!). Die Zweifel, ob man das mit einem Streik ändern kann, mögen eine gewisse Berechtigung haben. Die Annahme, dass er unnötig ist, ist schlicht und einfach falsch.

Familienbloggerin Sandra C.
Sandra CasaliniMehr erfahren
Von Sandra Casalini am 7. Juni 2019 - 15:53 Uhr