Kurz vor Weihnachten gibt es zum Black Friday am 28. November und zum folgenden Cyber Monday wieder unzählige Rabattaktionen. Sowohl in den Städten als auch im Internet ist das Angebot an Deals so gross, dass Verbraucherinnen und Verbraucher schnell den Überblick verlieren können. Das führt auch dazu, dass Betrüger sich im Netz hohe Einnahmen versprechen.
Viele fallen auf Fake–Shops herein und verlieren hunderte Euro
Die Rabatttage sind inzwischen im Bewusstsein der deutschen Verbraucherinnen und Verbraucher fest verankert. Rund jeder dritte Befragte (31 Prozent) hat in einer aktuellen Umfrage im Auftrag der Bonitätsprüfer der Schufa angegeben, im Rahmen des Black Friday nach Deals suchen und Angebote kaufen zu wollen. Ein weiteres Drittel (33 Prozent) möchte vielleicht zuschlagen.
Mehr als jeder Vierte (26 Prozent) wurde demnach allerdings auch schon Opfer von Online–Betrugsmaschen – häufig über Fake–Shops. Dabei handelt es sich um Verkaufsplattformen oder –webseiten, die nur dazu dienen, ihren Opfern das Geld aus der Tasche zu ziehen. 32 Prozent der Betroffenen seien bereits auf solche Fake–Shops hereingefallen. 62 Prozent gaben an, bis zu 250 Euro verloren zu haben, jeweils sieben Prozent haben Schäden in Höhe zwischen 501 Euro bis 1.000 Euro oder noch höher erlitten.
«Online–Betrug ist längst keine Randerscheinung mehr – er betrifft Millionen Menschen und wird zunehmend professioneller organisiert», wird Josephine Ackerman in einer Mitteilung zitiert. Die Schufa–Bereichsleiterin Strategie, Marke und Privatkunden erklärt: «Besonders Fake–Shops zeigen, wie raffiniert Täter mittlerweile vorgehen, um Vertrauen zu erschleichen.» Gut jedes zweite Opfer eines Fake–Shops (49 Prozent) hat beim Bestellen keinen Verdacht geschöpft. Glatte 40 Prozent vermuteten keinen Betrug hinter einem Angebot, auch wenn sie es für ungewöhnlich erachtet haben. Acht Prozent haben bestellt, obwohl ein Verdacht bestand.
Tipps der Polizei und der Verbraucherzentrale
Die Polizei hat in den vergangenen Jahren ebenfalls häufig vor Betrugsversuchen mit Fake–Shops gewarnt. Die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt Rheinland–Pfalz haben sich kürzlich zusammengetan und geben Tipps.
Es sei «gesunde Skepsis angebracht», wenn Beschreibungen von Produkten und Rezensionen «zu perfekt» oder «allgemein gültig» wirken. «Zusätzlich sollte man bei Fotos und Videos auf unnatürliche Bewegungen, starre Blicke oder seltsame Sprachmuster achten – dies sind oft erste Anzeichen für KI–generierte Inhalte», wird mitgeteilt. Daneben sollten Verbraucher in ihnen unbekannten Shops nie per Vorkasse zahlen und möglichst eine Bezahloption auf Rechnung oder über Dienstleister nutzen, die einen Käuferschutz bieten.
Ein fehlendes oder ungenügendes Impressum kann auf einen Betrug hindeuten. Es wird geraten: «Ist in einem Online–Shop kein Impressum angegeben, sollte auf gar keinen Fall dort bestellt werden.» Auch einem angegebenen Impressum sollte man demnach nicht einfach vertrauen. So könne es etwa vorkommen, dass die dort angegebene Adresse nicht existiert oder einfach von einem anderen Unternehmen übernommen wurde.
Verbraucherinnen und Verbraucher können ausserdem Händler–Bewertungen vor dem Bestellen überprüfen. Es wird empfohlen, «den Shop–Namen in Suchmaschinen in Kombination mit Wörtern wie ‹Erfahrung› oder ‹Bewertung›» zu suchen. Empfehlenswert seien auch unabhängige Plattformen wie die Watchlist Internet oder Trustpilot. Um zu erkennen, dass es sich um Anbieter mit Betrugsabsichten handelt, können Nutzerinnen und Nutzer etwa auch den Fakeshop–Finder der Verbraucherzentrale aufrufen. Jener überprüft unterschiedliche Merkmale und schätzt ein, ob es sich um einen seriösen Shop handelt.
Der einfachste Tipp ist aber wohl ein gesundes Misstrauen. «Ein Preis, der 70 Prozent unter dem Marktüblichen liegt, ist fast immer ein Warnsignal», warnen Verbraucherzentrale und Polizei. Daneben sei verdächtig, wenn alles im Angebot um die Hälfte reduziert ist: «Hier sollte man sich nicht von Superschnäppchen blenden lassen.»
