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Der ganz normale Wahnsinn

Wie schuldig ist die Kesb?

Die Kesb ist in aller Munde. Manche werfen ihr Inkompetenz und Willkür vor, andere finden sie absolut notwendig. Ein schwieriges Thema, findet Sandra C. Trotzdem hat sich die Familienbloggerin dazu entschlossen, darüber zu schreiben. Und bringt Verständnis für beide Seiten auf.

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Ein Vater bringt zwei Mädchen nach einem Besuch nicht zurück ins Heim, sondern schickt sie mit deren Mutter auf die Philippinen. Die Zustände bei der Familie wurden von der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde Kesb als unzumutbar für die Kinder eingeordnet, sie wurden fremdplatziert. Noch schlimmer ist der Fall von Flaach, in dem zwei kleine Kinder sterben mussten. Umgebracht von der eigenen Mutter, welche der Obhutsentzug durch die Kesb offenbar dermassen verzweifeln liess. Umgekehrt stirbt in Zürich ein zehn Wochen altes Baby, erstickt vom Vater. Eine Nachbarin hat die Sozialen Dienste zwar auf die Familie aufmerksam gemacht, diese sahen allerdings keinen Anlass für eine Meldung an die Behörde.

Diese und andere Fälle geistern seit geraumer Zeit durch die Medien und lösen heftige Diskussionen über die Kesb aus. Sie treffe Fehlentscheide, sei überfordert, inkompetent und handle willkürlich, ist auf der Internetseite «Stopp der Kesb-Willkür» zu lesen. Eine der prominentesten Kesb-Gegnerinnen ist Bestsellerautorin Zoe Jenny. «Anstatt den Obhutsentzug als allerletzte Massnahme anzuwenden, macht die Kesb das Gegenteil und trennt Kinder viel zu schnell von ihren Eltern», sagt sie in einem Interview. Und: «Politiker kreierten ein Bürokratie-Monster. Bei dieser Behörde haben Menschen mit ungenügender Ausbildung und oftmals fehlender Empathie viel zu viel Macht.»

Vor zweieinhalb Jahren wurde die damalige Vormundschaftsbehörde, welche aus Laien bestand, von der professionellen Kesb abgelöst. Laut Homepage hat sie die Aufgabe, «den Schutz von Personen sicherzustellen, die nicht selbstständig in der Lage sind, die für sie notwendige Unterstützung einzuholen. So beispielsweise wenn sie noch minderjährig sind und die Eltern sich nicht kümmern können... In besonderen Fällen kann die Behörde die Unterbringung in einem Heim anordnen.» Vor einigen Monaten untersuchte das Schweizer Kompetenzzentrum für Menschenrechte SKMR im Auftrag des Bundes in einigen Kantonen, wie sich die damalige Gesetzesrevision auf das Wohl der Kinder ausgewirkt hat. Und fand tatsächlich einige Mängel. So fehle es bei den Richtern, welche Kinder anhörten, an einer spezifischen Ausbildung. Zudem werde die Meinung der Kinder nicht in ausreichendem Masse berücksichtigt.

Was die Fälle, die in den Medien veröffentlicht wurden, betrifft, muss man zugunsten der Kesb sagen, dass die Berichterstattung oft sehr einseitig ausfällt, da sich die Behörde zu konkreten Fällen nicht äussern darf.

Nun, Fakt ist: Heutzutage müssen zwar Hundehalter einen Fähigkeitstest ablegen, Kinder haben darf jeder. Kinder werden geschlagen, missbraucht, vernachlässigt. Auch von den eigenen Eltern. Auch in unserem Land. Diese Kinder brauchen jemanden, der sich für sie einsetzt. Diesen Leuten dabei generell Bürokratie und Herzlosigkeit vorzuwerfen, finde ich unangebracht. Klar gibts auch bei der Kesb Bürokraten, so wie überall. Aber ich bin mir ziemlich sicher, dass jemand, der oder die sich entscheidet, bei einer solchen Behörde zu arbeiten, ganz grundsätzlich schon mal mehr Einfühlungsvermögen hat als viele andere.

Vielleicht ist es ein ganz blöder Vergleich, aber mit den Entscheidungen der Kesb ist es ein bisschen so wie mit dem Impfen. Entscheide ich mich dagegen, und mein Kind stirbt an einer Hirnhautentzündung, verzeihe ich mir das nie! Entscheide ich mich dafür, muss ich mir bewusst sein, dass manchmal auch Nebenwirkungen vorkommen. Und ja, ab und zu auch fatale.

Fakt ist aber auch: Eltern lieben ihre Kinder. Egal, wie überfordert sie mit ihnen sind. Und Kinder lieben ihre Eltern. Egal, wie überfordert diese mit ihnen sind. Eltern und Kinder voneinander zu trennen, ist etwas vom Schlimmsten, was man beiden antun kann. Selbst wenn es manchmal unausweichlich ist. Vielleicht (und auch hier geht es um Einzelfälle, nicht um die Regel) unterschätzt die Kesb manchmal die Ohnmacht und Wut, welche ein Obhutsentzug in einem sowieso schon labilen Elternteil auslöst. Man fühlt sich hilflos, allein gelassen, unverstanden. Ist nicht mehr zum Dialog bereit. Und irgendwann kommt es zum Äussersten. Aus purer Verzweiflung.

Die beiden Kinder von Flaach würden vermutlich noch leben, wären die Behörden nicht eingeschritten (unter welchen Umständen auch immer). Und das Baby von Zürich würde vermutlich auch noch leben, hätten sie die Chance gehabt, einzuschreiten.

am 6. August 2015 - 14:16 Uhr, aktualisiert 21. Januar 2019 - 01:30 Uhr