Wem soll man seine Kinder anvertrauen? Der 15-jährigen Astrid, die noch keine Erfahrung hat aber gerne Kindern vorliest? Dem 19-jährigen Jonas, der viel auf seine Geschwister aufgepasst hat? Oder der 18-jährigen Studentin Tabea? Wer nach Babysitter googelt, stösst schnell auf Portale, auf denen sich Personen ganz einfach nach Ortschaft suchen lassen. Wie vertrauenswürdig aber sind solche Angebote? «Das ist schwierig zu beurteilen», sagt Michaela Mark (39). Sie ist beim Schweizerischen Roten Kreuz (SRK) Graubünden verantwortlich für den SRK-Babysittingkurs für Jugendliche ab 13 Jahren. Ihr Tipp: Gut darauf achten, von wem eine solche Plattform betrieben wird. «Ich persönlich würde hier vor allem auf offizielle Stellen wie eben das SRK setzen.»
Seit über zehn Jahren betreibt das SRK Graubünden eine Online-Vermittlung von babysittenden Personen. Auch in den beiden Basel, im Thurgau, Solothurn und vielen weiteren Kantonen gibt es solche SRK-Babysitting-Portale. «Bei uns war die Vermittlung zuvor teilweise von Vereinen oder Einzelpersonen organisiert und nicht der ganze Kanton war abgedeckt», erzählt Therese Spescha, stellvertretende Geschäftsführerin des SRK Graubünden. Ihr Ziel sei eine Standardisierung gewesen, um für beide Seiten eine Sicherheit zu bieten – für Eltern wie Babysittende. Letztere sind nicht selten minderjährig, weshalb sie auf der SRK-Plattform zu Beginn ohne Bild und einzig mit Geschlecht und Alter aufgeführt werden. Zudem braucht es bei Minderjährigen die Einwilligung der Eltern. Auch ist die Absolvierung des SRK-Babysittingkurses eine obligatorische Voraussetzung.
Worauf Eltern beim Babysitter achten sollten
Das Zertifikat dieses SRK-Babysittingkurses sei wiederum für Eltern eine gute Grundlage, um sich der Qualität eines Babysitterdienstes zu vergewissern, sagt Michaela Mark. Im Kurs lernen Jugendliche, wie man einen Zvieri oder Schoppen macht, wie man Kinder wickelt und tröstet, welche Spiele Spass machen und wie man bei Problemen richtig reagiert. «Auch empfehlen wir, dass es immer zuerst einen Schnuppertermin geben sollte, bei dem man sich gegenseitig kennenlernt.» Dieser persönliche Eindruck ist – neben den Grundkenntnissen – das wichtigste Kriterium bei der Suche nach einem guten Babysitter, sind sich Michaela Mark und Therese Spescha einig. «Ich hätte nie jemanden engagiert, den oder die ich nicht vorher zusammen mit meiner Tochter für ein paar Stunden getroffen habe», erinnert sich Spescha zurück. Sie selbst habe ausserdem direkt Jugendliche aus der Nachbarschaft angefragt, die sie teilweise schon gekannt habe oder ihr von Bekannten empfohlen worden seien.

Der SRK-Babysitterkurs richtet sich an Kinder ab 13 Jahren.
Schweizerisches Rotes KreuzAuch Michaela Mark würde in einem ersten Schritt bei anderen Eltern oder in der Nachbarschaft nachfragen. Ob auf Empfehlung oder online gefunden: Nach dem ersten Kennenlernen starte man am besten einmal mit einem Nachmittag – der Abend mit dem Zubettbringen sei dann quasi die Königsdisziplin, so Mark. Wichtig von Beginn an ist gemäss der Expertin zudem eine transparente, gute Kommunikation. Dazu gehört, dass die Betreuenden sämtliche Informationen erhalten: Gibt es Allergien, wann gehen die Kinder schlafen, welche Einschlafrituale haben sie, wer ist der immer erreichbare Notfallkontakt?
Babysittende sind keine Tageseltern
Beim SRK-Babysittingkurs erhalten die Jugendlichen dazu eine Checkliste, die sie mit den Eltern der Kinder ausfüllen sollen. Auch der Austausch nach jedem Einsatz ist elementar – und natürlich, dass man auf die eigenen Kinder hört. Mark erwähnt zudem die Richtlinien, die bei der Vermittlungsplattform des SRK Graubünden gelten und die man auch allgemein beachten könne. «Dazu gehört zum Beispiel, dass betreute Kinder mindestens drei Monate alt sein müssen und nicht krank sein dürfen. Auch dürfen höchstens drei Kinder während drei Wachstunden betreut werden.» Denn, so ergänzt Therese Spescha: Tageweise Kinderbetreuung sei etwas anderes als Babysitting. «Bei Tageseltern gelten nochmals andere Voraussetzungen, auch was die Vergütung und Versicherung anbelangt. Hier geht man am besten über regionale oder kantonale Tageselternvereine.»
Wie viel bezahle ich fürs Babysitten?
«Die Entlöhnung der Babysittenden ist etwas vom Schwierigsten überhaupt», weiss Therese Spescha, stellvertretende Leiterin des Schweizerischen Roten Kreuzes Kanton Graubünden. Das zeigt sich auch bei einem Blick in die verschiedenen Kantonalverbände des SRK. In Graubünden empfiehlt das SRK:
- Jugendliche (13 bis 15 Jahre): 8 – 10 Franken pro Stunde
- Jugendliche (16 bis 18 Jahre) und junge Erwachsene: 11 – 18 Franken pro Stunde
- Nachtdienst: 50 – 70 Franken pauschal
- Die Tarife gelten für ein Kind, für jedes weitere betreute Kind empfiehlt das SRK Graubünden 2 Franken zusätzlich.
Die Empfehlungen unterscheiden sich aber von Kanton zu Kanton. In Basel-Stadt beispielsweise gilt zudem ein kantonaler Mindestlohn (rund 23.90 Franken pro Stunde), der auch für Babysitterinnen und Babysitter relevant wird, wenn sie mehr als 70 Arbeitsstunden pro Jahr leisten. Bezüglich der Sozialversicherungsbeiträge gelten für Jugendliche vereinfachte Regeln: Einkommen aus sogenannten Sackgeldjobs bis 750 Franken pro Jahr und Haushalt sind beitragsfrei, sofern die Babysitterin oder der Babysitter höchstens 25 Jahre alt ist und selbst keine Beiträge verlangt. Ist der Verdienst höher, fallen ab dem Jahr, in dem Jugendliche 18 werden, grundsätzlich AHV/IV/EO-Beiträge an. Für die Unfall- und Haftpflichtversicherung sind bei Minderjährigen ausserdem deren Eltern verantwortlich. Trotzdem empfiehlt es sich, dies im Voraus mit den babysittenden Personen abzuklären.
