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Das Wohngeld wird im neuen Jahr erhöht

Diese Gesetze ändern sich zum 1. Januar 2023

Der Jahreswechsel bringt auch neue Gesetzesänderungen mit sich. Wohngeld und mehr: Diese gesetzlichen Neuerungen treten zum 1. Januar 2023 in Kraft.

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Die Zuverdienstgrenze für Menschen in Frührente entfällt ab 1. Januar 2023.
Die Zuverdienstgrenze für Menschen in Frührente entfällt ab 1. Januar 2023. Copyright (c) 2021 ARMMY PICCA/Shutterstock. No use without permission.

Die Energiekrise und die steigende Inflation haben die deutsche Bundesregierung dazu veranlasst, Bürger und Bürgerinnen mit neuen Gesetzen und Gesetzesänderungen zu entlasten. Diese gesetzlichen Neuerungen erwarten die Deutschen im neuen Jahr:

Einsatz von Antibiotika bei Nutztieren soll gesenkt werden

Mit dem neuen Tierarzneimittelgesetz zielt die Bundesregierung auf einen umsichtigeren Einsatz von Antibiotika bei Nutztieren in landwirtschaftlichen Betrieben ab. Dieser soll durch eine bessere Datenerfassung dauerhaft gesenkt werden und zu einer Vermeidung von Antibiotikaresistenzen führen. Der Bundesrat hat der Gesetzesänderung bereits zugestimmt - am 1. Januar 2023 soll das Gesetz in Kraft treten.

Menschen in Frührente dürfen mehr dazu verdienen

Die Zuverdienstgrenze für Menschen in Frührente entfällt ab 1. Januar 2023. Was bedeutet das für Frührentner? Sie können dann beliebig viel hinzuverdienen, ohne dass ihnen die Rente gekürzt wird. Ausserdem wird durch die Digitalisierung von Meldeverfahren der bürokratische Aufwand für Arbeitnehmer und Arbeitgeber verringert. Die Vorlage des Sozialversicherungsausweises wird beispielsweise nicht mehr nötig sein - die Arbeitgeber können die Daten direkt bei der Rentenversicherung abrufen.

Erhöhung des Wohngeldes

Bisher konnten 600.000 Haushalte in Deutschland Wohngeld erhalten. Mit der grössten Wohngeldreform der Bundesrepublik wurde die Anzahl auf zwei Millionen Haushalte erweitert. Überdies wird das Wohngeld erhöht, im Schnitt sogar verdoppelt. Der Bundesrat hat der Novelle der Bundesregierung bereits zugestimmt. Sie tritt ab 1. Januar in Kraft.

Historische Reform im Strafrecht

Beim Gesetz zur Überarbeitung des strafrechtlichen Sanktionenrechts handelt es sich um eine historische Reform, die die Resozialisierung stärkt und die Strafrechtspolitik evidenzbasiert ausrichtet. Der Gesetzesentwurf sieht folgende Änderung vor:

Der Umrechnungsmassstab von Geldstrafen in Ersatzfreiheitsstrafen wird halbiert. Damit soll der Umfang der tatsächlich vollstreckten Ersatzfreiheitsstrafe verringert werden. Zudem werden «Geschlechtsspezifische» sowie «gegen die sexuelle Orientierung gerichtete» Tatmotive bei der Strafzumessung zukünftig berücksichtigt. Insbesondere Hassdelikte gegen Frauen und LSBTI-Personen können damit angemessen geahndet werden. Im Rahmen einer Bewährungsaussetzung gibt es nun die Möglichkeit einer Therapieweisung. Dies beruht auf wissenschaftlichen Erkenntnissen, die gezeigt haben, dass Rückfälle durch ambulante Therapien deutlich reduziert werden.

Digitalisierung von Gesetzesbekanntmachungen

Das Verkündungs- und Bekanntmachungswesen soll ab 2023 modernisiert werden. Der Bundesrat hat den entsprechenden Gesetzesentwurf der Bundesregierung bereits gebilligt. Ziel ist es, Gesetze und Bekanntmachungen rein elektronisch zu verkünden. Das elektronisch ausgegebene Bundesgesetzblatt wird dann die einzige verbindliche amtliche Fassung sein und die gedruckte Version ersetzen.

Neue Mehrweg-Vorschriften im Gastronomiebereich

Caterer, Lieferdienste und Restaurants werden ab 2023 verpflichtet, Mehrwegbehälter als Alternative zu Einwegbehältern für Essen und Getränke zum Mitnehmen anzubieten. Eine Ausnahme gibt es für kleine Betriebe mit fünf Beschäftigten und maximal 80 Quadratmetern Verkaufsfläche: Sie sollen ihre Kundschaft deutlich darauf hinweisen, dass es nun auch die Möglichkeit gibt, Speisen und Getränke in mitgebrachten Behälter abzufüllen.

Von spot on news AG am 1. Januar 2023 - 14:04 Uhr