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Seine Klage ist zulässig

Prinz Harry feiert Teilerfolg vor Gericht

Prinz Harry pocht weiterhin auf Polizeischutz in seiner Heimat. Jetzt liess ein Richter Teile seiner Klage zu. Ein Gericht wird nun feststellen, ob das Innenministerium für den Schutz des Royals und seiner Familie auch in Zukunft aufkommen muss.

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Prinz Harry klagt gegen die Entscheidung, keinen Polizeischutz mehr in Großbritannien zu bekommen.
Prinz Harry klagt gegen die Entscheidung, keinen Polizeischutz mehr in Großbritannien zu bekommen. IMAGO/Paul Marriott

Muss das britische Innenministerium womöglich doch für die Sicherheit von Prinz Harry (37) bei Heimatbesuchen sorgen? Diese Frage wird nun in Kürze vor Gericht entschieden. Ein Richter des Obersten Gerichtshofes liess eine entsprechende Klage von Harry zu. Wie «The Guardian» berichtet, sagte der zuständige Richter, dass dem Antrag auf Genehmigung einer gerichtlichen Überprüfung teilweise stattgegeben wurde.

Die Behörde verwehrt Harry seit seinem Rückzug als arbeitendes Mitglied des britischen Königshauses den gleichen Anspruch auf Polizeischutz wie zuvor. Es solle vielmehr von Fall zu Fall entschieden werden, wie mit einem Heimatbesuch umgegangen wird. Die Anwälte des Queen-Enkels argumentieren jedoch, dass es sich bei dem Beschluss um eine «verfahrensrechtliche Ungerechtigkeit» handle, da Harry nicht die Möglichkeit hatte, sich «in Kenntnis der Sachlage» zu äussern.

Weiterer Antrag von Prinz Harry abgelehnt

Ausserdem sei der Privatsekretär der Queen in die Entscheidung involviert gewesen. Aufgrund der «erheblichen Spannungen» zwischen Harry und der Königsfamilie hätte dies nach Meinung von Harrys Anwälten aber nicht sein dürfen. Dieser Antragspunkt wurde vom Richter jedoch abgewiesen. Es werde nicht gerichtlich überprüft, ob Harry sämtliche Mitglieder des Ausschusses mitgeteilt hätten werden müssen, damit er die «angemessene Auswahl» mitdiskutieren dürfe.

Der Richter argumentierte, dass es keinen Anhaltspunkt gäbe, dass die Entscheidung durch voreingenommene Personen getroffen worden sei. Weiterhin stellte der Richter klar, dass das übergeordnete Innenministerium sich selbst bislang mit dem Fall noch gar nicht beschäftigt habe, sondern nur der zuständige Ausschuss. Diese Gelegenheit werde dem Innenministerium im weiteren Verlauf des Prozesses nun aber eingeräumt.

Von spot on news AG am 22. Juli 2022 - 17:01 Uhr