Prinz Harry (38) darf erneut gegen die britische Boulevardpresse vor Gericht ziehen. Ein Gericht halte Teile einer Klage des Royals gegen den Verlag der «The Sun» und der eingestellten «News of the World» für zulässig, berichtet unter anderem die «BBC».
Rechtswidrige Methoden zur Informationsbeschaffung?
Harry werfe News Group Newspapers (NGN) vor, dass Journalisten und Privatdetektive, die für die «Sun» und «News of the World» gearbeitet haben sollen, rechtswidrige Methoden zur Informationsbeschaffung angewandt hätten, um Infos über ihn zu erlangen. Die Anschuldigung, Harrys Mobiltelefon sei angeblich gehackt worden, sei jedoch verjährt und werde nicht verhandelt.
In Grossbritannien haben Klägerinnen und Kläger demnach ein Zeitfenster von sechs Jahren, um eine Verletzung der Privatsphäre zur Anklage zu bringen. Dem Richter zufolge habe Harry schon vor mehr als einer Dekade vermuten können, womöglich gehackt worden zu sein - und entsprechende Untersuchungen einleiten können. Damals hatte es einen grossen Abhörskandal rund um die «News of the World» gegeben, die 2011 eingestellt wurde. Laut Einschätzung des Richters sollten weitere mögliche Methoden der Informationsbeschaffung jedoch verhandelt werden.
Die Verlagsseite hatte gefordert, die Klage komplett abzuweisen, da alle Vorwürfe verjährt seien. Harry hatte demnach jedoch argumentiert, erst 2018 genügend Informationen für eine Klage gehabt zu haben. Der Prozess soll im Januar 2024 beginnen, könne aber auch bis 2025 dauern.
Prinz Harry geht seit geraumer Zeit gegen die britische Boulevardpresse vor. Im Juni hatte er etwa in einem Prozess in London gegen den britischen Medienkonzern Mirror Group Newspapers ausgesagt. Auch hier ging es um Methoden zur illegalen Beschaffung von Informationen, die angeblich eingesetzt worden seien.