Sean «Diddy» Combs (55) macht seine Ankündigung wahr und legt Berufung gegen seine Verurteilung und das Strafmass in seinem Strafverfahren ein. Das berichten mehrere Medien wie «TMZ» übereinstimmend.
Mitteilung am Montag eingereicht
Die entsprechende, zweiseitige Mitteilung sei demnach am Montag beim Bundesgericht in New York eingereicht worden. Das Anwaltsteam um Alexandra AE Shapiro werde voraussichtlich innerhalb von vier bis sechs Wochen seine ausführlichere, inhaltliche Stellungnahme beim Berufungsgericht des Zweiten Bezirks einreichen, wo der Fall vor einem dreiköpfigen Richtergremium verhandelt wird.
Der Rapper war am 3. Oktober zu einer Haftstrafe von 50 Monaten verurteilt worden. Er wurde in zwei Anklagepunkten wegen Prostitution schuldig gesprochen. Von den ursprünglich schwerwiegenderen Vorwürfen unter anderem des Sexhandels und der Erpressung wurde er jedoch freigesprochen.
Der Musikmogul sass seit seiner Verhaftung im September 2024 im Metropolitan Detention Center in Brooklyn in Untersuchungshaft. Diese Zeit wird ihm auf seine Strafe angerechnet. Laut «TMZ» wurde er noch immer keinem Gefängnis zugewiesen, weshalb er vorerst in Brooklyn verbleibe.
«Nicht schuldig bedeutet nicht schuldig»
Sein Verteidigungsteam hatte bereits einen Tag nach dem Urteil angekündigt, Berufung einzulegen. Der Richter habe eine Strafe verhängt, die viermal höher sei als das, was sie beantragt hatten. «Die Jury hat in ihrem Urteil sehr deutlich gemacht, dass sie ihn von den Vorwürfen des Sexhandels und des organisierten Verbrechens freigesprochen hat», hiess es in einem Statement. «Nicht schuldig bedeutet nicht schuldig.»