Was haben sich Royal-Fans weltweit über die Geburt von Archie gefreut, dem ersten Sohn von Prinz Harry, 34, und Herzogin Meghan, 37. Ein neuer Blaublüter im britischen Königshaus! Aber ein Blaublüter fast ohne Titel, wie sich nun zeigt. Die Erklärung dazu ist etwas kompliziert. Bevor es losgeht deshalb noch etwas fürs Gemüt:
Seid ihr bereit? Also, los gehts! Archie Mountbatten-Windsor ist zwar der achte Ur-Enkel von Queen Elizabeth II., 93. Aber eben nur der Ur-Enkel. Und dann erst noch nur siebter in der Thronfolge. Und die Regeln sind klar. Prinz oder Prinzessin von Geburt an werden nur:
- Kinder von amtierenden oder ehemaligen Monarchen, also momentan die Kinder von Queen Elizabeth II.
- Grosskinder in der männlichen Linie von amtierenden Monarchen, also momentan die Kinder von Charles, Andrew und Edward, nicht aber von Anne.
- Die Kinder des ältesten Sohnes des Prinzen von Wales, also des Thronfolgers Charles. Momentan sind dies die Kinder von William, also George, Charlotte und Louis. Diese Regel führte die Queen übrigens erst 2012 ein. Bis zu diesem Zeitpunkt hätte einzig Prinz George Anrecht auf einen Prinzen-Titel gehabt.
Da Archie also weder Sohn, noch Enkel der amtierenden Monarchin, noch Sohn des ältesten Sohns von Charles ist (blickt ihr noch durch?), hat er von Geburt an auch kein Anrecht auf einen Prinzentitel.
Wir machen es jetzt aber noch etwas komplizierter: Das alles heisst nicht, dass Archie später nicht doch noch zum Prinzen erhoben wird. Zum einen könnte die Queen jederzeit ein entsprechendes Gesetz erlassen. Wird sie aber kaum machen, da sich dies Harry und Meghan für ihren Sohn nicht wünschen. Zum anderen wird Archie spätestens dann zum Prinzen, wenn sein Grossvater Charles König wird (weil Enkel von amtierenden Monarchen und so, ihr wisst). Sofern Archie beziehungsweise seine Eltern das dann auch möchten.
Denn jeder Royal kann jederzeit auf alle seine Titel und damit verbundenen Rechte und Pflichten verzichten. So geschehen bei den Kindern von Prinz Edward: Sowohl Louise als auch James tragen keinen Prinzessinnen- beziehungsweise Prinzen-Titel, sind also auch keine «Königlichen Hoheiten» - weil ihre Eltern dies so wollten.
Harry ist aber nicht nur Prinz. Anlässlich seiner Hochzeit im Mai 2018 wurde ihm von Queen Elizabeth II. auch der Titel des Herzogs von Sussex vergeben - und mit dem Jawort in der Kirche wurde auch aus der US-Schauspielerin Meghan Markle die Herzogin Meghan von Sussex. Also müsste nun auch Archie Herzog von Sussex sein. Oder?
Ganz so einfach ist auch das nicht. Einen Herzog von Sussex kann es immer nur einen geben. Und weil Prinz Harry das nun schon ist, kann es sein ältester Sohn erst werden, wenn Harry stirbt. Was, so hoffen wir, noch lange dauert.
Harry wäre aber nicht Harry, hätte er nicht noch weitere Titel in der Hinterhand. So ist er auch noch Graf von Dumbarton sowie Baron Kilkeel. Als voraussichtlicher Erbe seines Vaters stünde Archie bis zu Harrys Tod nun zumindest der nächst untergeordnete Titel seines Vaters zu. So wird es üblicherweise gehandhabt.
Demnach würde Harry also den Titel Graf von Dumbarton seinem erstgeborenen Sohn überlassen. Gleich wie es Prinz Andrew bei seinem Sohn James machte, der den Titel Viscount Severn bekam.
Harry und Meghan aber wollten auch dies nicht für ihren Sohn. Sie verzichten ganz auf Adelstitel, wie «BBC» berichtet. Damit wollen sie ihrem Sohn eine möglichst normale Kindheit ermöglichen. Denn jeder Titel ist immer auch mit Verpflichtungen verbunden. Und wie gross der Druck von Verpflichtungen gerade in der Kindheit und Jugend sein kann, musste Harry ja am eigenen Leib erfahren.
Ganz ohne Titel muss Archie dann aber doch nicht auskommen. Quasi als Höflichkeitstitel wird Archie Harrison Mountbatten-Windsor später einmal als «Sir» angesprochen werden. Bei einem kleinen Kind aber klingt das gar komisch - sogar für britische und royale Verhältnisse.
Deshalb werden Buben anstatt als «Sir» noch als «Master» angesprochen. Und dies wollen auch Harry und Meghan für ihren Sohn. Zumindest ein kleines bisschen Höflichkeit darf es dann also doch sein.