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Wegen konservativer Tradition

Fürst Albert verweigert neues Abtreibungsgesetz

In Monaco hat Fürst Albert als Staatsoberhaupt das letzte Wort, wenn es um neue Gesetzesentwürfe geht. Dies betrifft nun auch ein neues Abtreibungsgesetz, welches in Kraft treten sollte – und vom Fürsten abgeschmettert wurde.

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<p>Fürst Albert hat ein neues Abtreibungsgesetz in Monaco verweigert.</p>

Fürst Albert hat ein neues Abtreibungsgesetz in Monaco verweigert.

Getty Images

Fürst Albert II. von Monaco (67) sprach mit «Monaco-Matin» kürzlich über Abtreibung – insbesondere über einen neuen Gesetzesentwurf, den der Fürst abschmetterte. Der Nationalrat in Monaco hatte den Entwurf eindeutig angenommen, mit neunzehn zu zwei Stimmen. Der Fürst konnte allerdings noch sein Veto einlegen und blockierte damit das gesamte neue Gesetz.

«Ich verstehe, wie sensibel dieses Thema ist, welche Emotionen es hervorrufen kann», sagte er gegenüber der Tageszeitung. Allerdings sei er der Meinung, «dass das derzeitige System unsere Identität widerspiegelt, wenn man die Rolle der katholischen Religion in unserem Land berücksichtigt, und gleichzeitig eine sichere und humane Unterstützung gewährleistet.»

Monaco hält an konservativen Traditionen fest

Monaco ist streng katholisch, Abtreibungen sind nur im Falle einer Vergewaltigung erlaubt, ebenso, wenn das Leben der Mutter gefährdet ist oder der Fötus starke Fehlbildungen aufweist. Bis 18 Jahre brauchen junge Frauen dabei noch die elterliche Zustimmung.

Das neue Gesetz hätte die Erlaubnis erteilt, bis zur zwölften Woche, beziehungsweise bis zur sechzehnten Woche im Fall einer Vergewaltigung, abzutreiben, unabhängig von den Gründen. Zudem hätten junge Frauen bereits ab fünfzehn Jahren nicht mehr die Erlaubnis ihrer Eltern einholen müssen.

Laut Fürst Albert reiche die Gesetzeslage derzeit aber aus, um einerseits Frauen zu schützen und andererseits die katholischen Werte des Landes zu vertreten. Sowohl 2009 als auch 2019 habe Monaco «einen ausgewogenen Rahmen geschaffen, der die Verfassungsgrundsätze Monacos, die kulturelle Identität und die betroffenen Frauen» respektiere.

Nicht strafrechtlich verfolgt, aber auch nicht legal

Seit 2019 werden Frauen bei einer Abtreibung zwar nicht mehr strafrechtlich verfolgt, legal ist sie allerdings nur in den oben genannten Fällen. Wie «Bunte» schreibt, habe die Regierung und somit Fürst Albert die Entscheidung, an dem bisherigen Gesetz festzuhalten folgendermassen begründet: «Dieses Gesetz sieht eine angemessene Reaktion auf das Leid einer schwangeren Frau vor, die nicht mehr bestraft wird, sondern der zugehört und die unterstützt wird. Sie wird auch den grundlegenden Wert des Lebensrechts eines ungeborenen Kindes und die Prinzipien der Staatsreligion bewahren.»

 Silja Anders
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Von Silja Anders vor 2 Stunden