Was fällt Ihnen als Jurist beim Brandunglück von Crans-Montana auf?
Man möchte einen Schuldigen finden. Das kann ich nachvollziehen. Aber als Jurist braucht es eine gewisse Zurückhaltung. Ich glaube, die Verantwortlichen im Wallis handeln vorschnell.
Sie meinen die Strafuntersuchung der Walliser Staatsanwaltschaft gegen das Betreiberpaar Moretti?
Ja.
Was wäre in diesem Fall denn die Alternative gewesen?
Normalerweise ermittelt zuerst die Polizei, was passiert ist, bevor eine Strafuntersuchung eröffnet wird. Es braucht Indizien dafür, dass die Betreiber verantwortlich sind.
Die Öffentlichkeit hingegen fragt sich, warum das Betreiberpaar nicht schon in Untersuchungshaft sitzt.
Dafür bräuchte es erstens einen dringenden Tatverdacht. Also konkrete Hinweise dafür, dass sich jemand strafrechtlich verantwortlich gemacht hat. Zweitens bräuchte es einen Haftgrund: eine Flucht- oder eine Verdunkelungsgefahr – also dass jemand Indizien verschwinden lässt. Und dann gilt auch das Verhältnismässigkeitsprinzip.
Was heisst das?
Es geht hier um Fahrlässigkeitstaten. Das sind weniger schwere Delikte als jene, die mit Vorsatz begangen wurden. Dennoch ist das Ergebnis dieser Fahrlässigkeit natürlich dramatisch.
Werden nun viele Angehörige klagen?
Ich denke schon, ja. Sie können sich als Privatkläger der laufenden Strafuntersuchung anschliessen.
Glauben Sie, dass die Verantwortlichen verurteilt werden?
Normalerweise finden die Brandermittler in solchen Fällen die Ursache. Entsprechend kann und muss dann auch ermittelt werden, wer die strafrechtliche Verantwortung trägt.

