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  4. Adventskalender Schweizer Illustrierte: Wir verlosen tolle Preise in der Vorweihnachtszeit

Adventskalender

12. Dezember 2023

Weihnachtszeit ist Adventskalender-Zeit. Wir verlosen auch dieses Jahr wieder tolle Sach- und Erlebnispreise vom 1. bis 24. Dezember, um euch das Warten auf Weihnachten zu versüssen.

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Exklusives 4-Gang-Dinner «Masoala by Night» für zwei Personen im Wert von CHF 400.-

Ein Kurztrip in tropische Gefilde klingt nach willkommener Abwechslung zum winterlichen Grau? Dann lasst euch in die exotische Welt des Masoala Regenwalds entführen. In der grünen Lunge Zürichs erlebst ihr Tiere inmitten ihres natürlichen Lebensraums. Wir verlosen um 20-jährigen Bestehen des Masoala Regenwaldes in Zürich ein exklusives 4-Gang-Dinner für zwei Personen im Restaurant Masoala – natürlich inklusive Apero an der Mora Mora Bar. Ein Erlebnis der Extraklasse: der Regenwald wird nachts beleuchtet und zeigt sich von seiner mystischen Seite.

12. Dezember 2023 Adventskalender

Einmaliges Erlebnis: Dinner im Masoala Restaurant

ZVG

Für die Teilnahme an der Verlosung ganz einfach das folgende Formular ausfüllen. Viel Glück & eine schöne Adventszeit!

Teilnahmebedingungen

Teilnahmeberechtigt sind alle in der Schweiz wohnhaften natürlichen Personen (ausgenommen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Angehörige von Ringier Axel Springer Schweiz AG und den Wettbewerbspartnern). Teilnahmeschluss ist am 12. Dezember 2023 und die Preise werden unter den registrierten Teilnehmerinnen und Teilnehmern am 13. Dezember 2023 ausgelost. Die Gewinner werden schriftlich durch Ringier Axel Springer Schweiz AG oder den Wettbewerbspartner benachrichtigt. Mehrfach-Registrationen der gleichen Person sind unzulässig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Preise werden nicht bar ausbezahlt. Teilnehmer und Teilnehmerinnen, die eine falsche Adresse angeben, verwirken ihren Gewinn. Es besteht keinerlei Kaufverpflichtung. Es erfolgt keine Weitergabe der Personendaten an Dritte, ausgenommen an Personen, die bei der Durchführung der Verlosung involviert sind.

Bei Naturalgewinnen (wie Sachgutscheine, Autos, etc.) ab CHF 1’001.- muss der Gewinner dem Gewinnspielbetreiber eine Wohnsitzbestätigung zusenden, welche er auf eigene Kosten bei der zuständigen Amtsstelle einholen muss. Vor Zusendung der Wohnsitzbestätigung kann der Preis dem Gewinner nicht ausgehändigt werden. Der Gewinner ist verpflichtet Naturalgewinne ab CHF 1’001.- in seiner persönlichen Steuererklärung zu deklarieren.

Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass seine Personendaten durch Ringier Axel Springer Schweiz AG für Telefonmarketing, E-Mail- Marketing und postalische Werbung verwendet werden können. Die Ringier Axel Springer Schweiz AG ist befugt, die Personendaten zu diesen Zwecken an die Gesellschaften der Ringier Gruppe weiterzugeben. Sie können der Ringier Axel Springer Schweiz AG jederzeit mitteilen, wenn Sie die Bearbeitung und Weitergabe zu diesen Zwecken nicht möchten: https://www.ringieraxelspringer.ch/datenschutz/

Von Schweizer Illustrierte am 12. Dezember 2023 - 06:00 Uhr