Die Säule 3a ist steuerbegünstigt, die Sparbeiträge sind nen vom steuerbaren Einkommen abziehbar. Die Auszahlung des Guthabens wird zu ei-nem reduzierten Satz besteuert, ist aber – mit ganz wenigen Ausnahmen – bis zum 60 Alter gesperrt. Zudem ist gesetzlich vorgegeben, wer das Guthaben erbt. Erwerbstätige mit Pensionskasse können dieses Jahr höchstens 6'768 Franken (ab 2019: 6'826.–) einbezahlen, Erwerbstätige ohne Pensionskasse 20 Prozent ihres Nettoeinkommens, oder maximal 33'840 Franken (ab 2019: 34'128.-) Trotz dieser Auflagen lohnt sich die Säule 3a auch bei tiefen Zinsen. Mit der Säule 3b (freie Vorsorge) ist die Höhe des Sparbeitrags nicht begrenzt, kann aber in der Regel steuerlich nicht abgezogen werden und das Guthaben unterliegt der Vermögenssteuer. Dafür ist der Bezugs-Zeitpunkt frei wählbar und die Auszahlung meist steuerfrei. Ein Vorsorgeexperte kann Sie bei der optimalen Planung unterstützen.
Donato Carlucci Generalagent der HelvetiaGeneralagentur Zürich.