Am Dienstagabend erreichen uns aus den USA traurige News. Der Senat in Alabama verabschiedete ein Gesetz, das Abtreibungen künftig in allen Fällen als Straftat behandeln soll. In allen Fällen heisst: Auch bei Schwangerschaften, die aus Vergewaltigungen und Inzest resultieren. Durchführenden Ärzten droht eine Haftstrafe von bis zu 99 Jahren. Ein heftiger Rückschlag für alle Frauenbewegungen. Leider ist Alabama dabei nicht mal ein Einzelfall. In 16 weiteren US-Staaten laufen derzeit Verhandlungen, ein solches Gesetzt durchzubringen.
Ist die Regierung unter Trump schuld? Der versprach in seinem Wahlkampf immerhin, das Urteil im Fall «Roe vs. Wade» aufheben zu lassen: 1973 wurde erstmals einer Frau (bekannt unter dem Alias Jane Roe) Recht zugesprochen, die nach dem gescheiterten Selbstversuch einer Abtreibung gegen das Gesetz klagte. Seither durften Frauen in den USA rechtmässig innerhalb des ersten Trimesters abtreiben – bis heute. Der einzige Lichtblick für die US-Amerikanerinnen: Bis das Gesetz wirklich in Kraft tritt, muss es zuerst von der republikanischen Gouverneurin Kay Ivey unterzeichnet werden und anschliessend eine Wartedauer von sechs Monaten überstehen – ohne gerichtliche Einwände.
Wann dürfen Schweizer Frauen legal abtreiben?
Laut dem Schweizer Strafgesetzbuch sind Schwangerschaftsabbrüche hierzulande bis zur zwölften Woche legal und ohne psychologisches Gutachten zu vollziehen:
«Der Abbruch einer Schwangerschaft ist ebenfalls straflos, wenn er innerhalb von zwölf Wochen seit Beginn der letzten Periode auf schriftliches Verlangen der schwangeren Frau, die geltend macht, sie befinde sich in einer Notlage, durch eine zur Berufsausübung zugelassene Ärztin oder einen zur Berufsausübung zugelassenen Arzt vorgenommen wird. Die Ärztin oder der Arzt hat persönlich mit der Frau vorher ein eingehendes Gespräch zu führen und sie zu beraten.»
Ab 16 Jahren können Schweizerinnen selbst über ihren Körper und einen Schwangerschaftsabbruch verfügen. Durchführende Ärzte und Krankenkassen unterliegen auch dann einer Schweigepflicht. Junge Frauen unter 16 müssen sich zuvor mit einer Jugendberatungsstelle in Verbindung setzen.
Erst im Juni 2002 entschied sich das Volk mit einer 72 prozentigen Mehrheit für die 12-Wochen-Fristenregelung. Schwangerschaftsabbrüche wurden in der Schweiz also erst vor knapp 17 Jahren legalisiert.
Nach Strafgesetzbuch werden die Kosten bei einem legalen Schwangerschaftsabbruch von der zuständigen Krankenkasse übernommen. Das Vorgehen ist dabei identisch zu der Kostendeckung einer Erkrankung.
Ihr denkt über einen Abbruch eurer Schwangerschaft nach?
Auf schwangerschaftsabbruch.org oder unter der Telefonnummer +41 44 552 66 60 findet ihr die richtigen Schweizer Adressen für Beratungsgespräche, Ärzte und mögliche Risiken.