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Fliegen? Nicht nach Operationen!

Wegen der Druckverhältnisse, der tiefen Luftfeuchtigkeit und der Immobilität kann eine Flugreise für Frischoperierte zur Belastung und Herausforderung werden. 

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Fliegen? Nicht nach Operationen!

Frisch Operierte dürfen Tage bis Wochen nach dem Eingriff nicht abheben. 

iStockphoto
Triefende Nase, Infektionen der oberen Atemwege im Allgemeinen – jeder Flugreisende, der das schon erlebt hat, möchte das nie mehr spüren. Man hat das Gefühl, der Kopf zerplatze. Die Symptome sind sehr schmerzhaft, vor allem bei der Landung. Ein fehlender Druckausgleich kann zu heftigen Beschwerden führen. Mediziner sprechen dann von einem Barotrauma.
 
Ein solches Barotrauma kann Schmerzen, Schwindel oder Blutungen bis zur Trommelfellruptur zur Folge haben. Gegen leichtere Störungen wie zum Beispiel nach einer Nasen-OP oder bei Schleimhautschwellungen helfen abschwellende Tropfen oder das Vasalva-Manöver – Aufbau von Überdruck bei zugehaltener Nase – sowie das Toynbee-Manöver – Schlucken bei zugehalter Nase. Nach einer Mandel-OP, einem Eingriff am Gaumensegel oder Schönheitsoperationen im Gesichtsbereich fordert die International Air Transport Association wegen der erhöhten Blutungsgefahr sogar ein Flugverbot von zwei Wochen.
 
Besondere Bestimmungen gelten auch für Schwangere: Bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche können werdende Mütter mit einer unkomplizierten Schwangerschaft laut der Empfehlung der Swiss fliegen. Bei Mehrlingsschwangerschaften ist ein Flug bis Ende der 32. Schwangerschaftswoche möglich. Während der gesamten Schwangerschaft besteht zudem ein erhöhtes Thromboserisiko. Tipp: Unbedingt genügend trinken und Stützstrümpfe tragen!
 
Vorsicht ist laut der «Medical Tribune» auch geboten nach arthro- oder laparoskopischen Eingriffen sowie solchen innerhalb der Brusthöhle und des Schädels, bei denen Gas in das Operationsgebiet eingeleitet wird. Noch vorhandene Reste können sich nach dem Start ausdehnen und Schmerzen, Übelkeit und in seltenen Fällen sogar dauerhafte Schäden verursachen.
 
Unmittelbar vorangegangene Operationen schränken die Flugtauglichkeit erheblich ein: nach einer Magenoperation zum Beispiel für sechs Wochen, einer Bypass-OP für 14 Tage und länger oder nach einem Kaiserschnitt für sechs Wochen. Taucher dürfen nicht fliegen, wenn sie 24 Stunden vor Abflug noch getaucht sind. In allen Fällen: Sich vor einer Reise ärztlich beraten lassen!
 
Von Verena Thurner am 25. September 2017 - 11:50 Uhr, aktualisiert 20. Januar 2019 - 13:25 Uhr