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Gotthard

Keine Entschädigung nach Steves Tod

Laut Bundesgericht gelten Arbeitsausfälle von Musikern wegen Krankheit, Tod oder Gefängnisaufenthalten als normales Berufsrisiko - deshalb erhalten zwei Angestellte der Rockband Gotthard für die Zeit nach dem Tod von Sänger Steve Lee keine Kurzarbeitsentschädigung.

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Weil nach dem Tod von Steve Lee, † 47, Konzerte abgesagt werden mussten, Sponsoren ihre Leistungen eingestellt haben und Offerten für die Konzertsaison 2011 ausgeblieben sind, ersuchte die von der Band gegründete Kollektivgesellschaft für ihre beiden Mitarbeiter um Kurzarbeitsentschädigung von Dezember 2010 bis Mai 2011. Bis ein würdiger Ersatz für Steve Lee gefunden worden war, meldete die Gesellschaft deshalb Kurzarbeit an. Die zuständigen Luzerner Behörden gewährten die Entschädigung.

Eine dagegen erhobene Beschwerde des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) ans kantonale Verwaltungsgericht blieb erfolglos. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des SECO nun gutgeheissen und den Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung verneint. Denn nach Ansicht des Gerichts gehört in der Musikbranche ein Arbeitsausfall infolge der Nichtverfügbarkeit von Musikern zum normalen Betriebsrisiko. Arbeitgeber im Musikbusiness müssten sich regelmässig mit der Problematik eines temporären oder dauernden Ausfalls - Gefängnisaufenthalt, Krankheit oder Tod - von Bandmitgliedern auseinandersetzen.

Gotthard-Leadsänger Steve Lee war am 5. Oktober 2010 bei einem Verkehrsunfall auf einer Motorradtour in den USA ums Leben gekommen. In der Nähe von Mesquite in Nevada war ein Lastwagen ausser Kontrolle geraten und hatte fünf abgestellte Motorräder durch die Luft geschleudert, wovon eines den Sänger erschlug.

Im vergangenen November hatte die Tessiner Hardrock-Band Gotthard Nic Maeder, 41, als ihren neuen Leadsänger vorgestellt. Der gebürtige Schweizer wurde 1971 in Lausanne geboren und wuchs in der Schweiz und in Australien auf.

Von sda am 15. Mai 2012 - 14:02 Uhr, aktualisiert 20. Januar 2019 - 22:26 Uhr