Obwohl das Jahr noch ganz frisch riecht nach leeren Flaschen, die zahlreichen «guten Rutsch»-Wünsche gerade erst verhallt sind, bringt 2024 schon wieder eine kleine Alltagssorge mit sich: Wie lange dürfen wir einander eigentlich «Es guets Nöis» wünschen? Am Dreikönigstag? Der 6. Januar wird ab und zu als Stichtag genutzt. Oder zwei Wochen nach Silvester. Diese Zeitraumangabe liest man manchmal in Foren.
Mitte Januar sollte Schluss sein mit den Wünschen, schreibt die deutsche Morgenpost. «Man sagt, dass das neue Jahr danach schon zu alt ist», weiss Karrierecoach Carolin Lüdemann. Das gilt auch für Neujahrsgrüsse per Brief oder Postkarte. Die Grüsse auf Papier sollten Anfang Januar möglichst schnell in den Briefkasten, damit sie bis spätestens zur Monatsmitte beim Empfänger oder der Empfängerin ankommen.
Aber was ist mit den Freund*innen, die man erst Ende Januar wieder auf der Strasse trifft? Die Antwort ist: Es ist Abwägungssache. Es existiert kein Zeitlimit. Macht das Ganze nicht gerade einfacher, richtig? Das Timing sollte ja doch stimmen, wenn man jemanden so etwas Krasses, wie ein gelungenes ganzes Jahr wünscht.
Einigen wir uns darauf:
Der Satz darf bleiben, solange er will. Von uns aus, bis das nächste Grossevent (das wäre dann Ostern im April) die Neuheit des Jahres ablöst. Er darf bleiben – vorausgesetzt auf ihn folgt nicht «bisch guet grutscht?». Das eigentliche Übel. Die Frage folgt nämlich so zuverlässig wie der Kater auf den Rausch. Kaum jemand ist je gut gerutscht. Kaum ein Tag wird so sehr mit Erwartungen überfrachtet wie Silvester, wahrscheinlich nicht einmal Weihnachten.
Und überall ist mit dem Datum der Druck verbunden, dass ein neues Jahr nur so gut sein kann wie das Fest, mit dem man es beginnt. Und dieses Jahr ist alles auch noch politisch aufgeladen, jeder Knallfrosch, jeder Topf Fondue, jede Prosecco-Flasche rührt inzwischen an Grundrechte. Also, pauschal beantworten wir hiermit alle Fragen nach der Qualität des Silvesters mit «Nein». In diesem Sinne, guets Nöis forever.